Neuhauser Abwasserfrage
weiterhin ungeklärt

Keine Einigung gab es auch bei der Neuhauser Gemeinderatssitzung am Donnerstag, dem 7. Oktober 2010 bezüglich der Realisierung der Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Neuhaus. Nach der im Sommer erfolgten öffentlichen Vorstellung der neuen Kanalstudie wurden nun nach eingehender Diskussion die Beschlussfassungen über die Realisierung der Abwasserbeseitung auf unbestimmte Zeit vertagt.

Auf der Tagesordnung standen die Beschlüsse über die „Gelbe Linie“ zur Fördersatzermittlung des Kanalprojekts, die Festlegung des Pflichtbereiches und die Verordnung über die Anschlussgebühren. Bürgermeister Gerhard Visotschnig (SPÖ) verwies auf die Studie und plädierte für eine unverzügliche Realisierung des Projektes zunächst im bereits wasserrechtlich bewilligten Bauabschnitt 1 Pudlach. Auch vom Land wurde Neuhaus der Kanalbau dringend empfohlen, da öffentliche Fördermittel jährlich reduziert werden und eine Verzögerung mit erhöhten Kosten für die Bevölkerung verbunden wäre. Zudem erfordere es das Gesetz, dass die Abwasserbeseitigung bis 2015 fertiggestellt sein müsse.

Von Seiten des BZÖ bzw. Vzbgm Elisabeth Sadnek kam die Forderung die Kanalisation bis zum Jahre 2013 aufzuschieben, um eine wirtschaftlich bessere Lösung der Abwasserbeseitigung zu bekommen. Danach gab es ziemlich emotional geführte Wortgefechte mit dem Bürgermeister auch als schließlich EL-GR. Peter Trampusch eine Aufschiebung bis 2014 und ebenfalls weitere dezentrale Lösungen einforderte.

Daraufhin schlug Vzbgm. Mag. Karl Pölz (ÖVP) eine Vertagung der Kanaltagesordnungspunkte nicht auf bestimmte Jahre vor, sondern gemeinschaftlich bis zum Jahr 2015 eine gesetzeskonforme Abwasserbeseitigung zu realisieren. Als weitere Hausaufgabe gab er der Gemeinde vor, vor dem Kanalbau auch gleichzeitig den Bau einer Biomasse-Fernwärme für die Ortschaft Neuhaus konkret in Angriff zu nehmen, damit beide Projekte zeitgleich realisiert werden können. Dem stimmte auch Bgm. Visotschnig zu, woraufhin die drei Abwasserbeseitigungstagesordnungspunkte mit den fünf Stimmen der SPÖ und vier Stimmen der ÖVP vertagt wurden.

Bei der diesmal von zahlreichen interessierten GemeindebürgerInnen verfolgten Sitzung wurden weiters die Ausschreibung zur Wahl der Jagdverwaltungsbeiräte für die beiden Gemeindejagdgebiete und die Einreihungsverordnung bezüglich der Kategorisierung der Straßen und Wege im Gemeindegebiet beschlossen. Die Einteilung in Gemeindestraßen und Verbindungswege entspricht nun dem Kärntner Straßengesetz und ist künftig die Voraussetzung für die Gewährung von Landesmitteln zum Straßenausbau und zur Erhaltung.

Schließlich war dem Bericht von Kontrollausschussobfrau Maria Melanscheg-Kriessmann zu entnehmen, dass die Nachmittagsbetreuung im Neuhauser Kindergarten derzeit wieder eingestellt wurde, da nur ein Kind dazu angemeldet war.





Anträge der ÖVP Neuhaus vom 7. Oktober 2010:

Erstellung eines Biofernwärmekonzeptes für das Ortsgebiet Neuhaus im Zuge des E5-Qualitätssicherungsprogrammes

Die Ressourcen der kürzlich beschlossenen Mitgliedschaft beim E5-Landesprogramm für energieeffiziente Gemeinden könnten dahingehend genützt werden, dass ein konkretes Biofernwärmekonzept für die Ortschaft Neuhaus erstellt wird.

Eine Umsetzung des erstellten Konzeptes bzw. die Erstellung einer Fernwärmeanlage in Neuhaus ist vor etwaigen Kanalisationsarbeiten sinnvoll.

Aus diesem Grund stellen nachstehend unterzeichnende Mitglieder des Gemeinderates folgenden selbständigen ANTRAG:

Der Gemeinderat wolle beschließen, dass für das Ortsgebiet Neuhaus ein konkretes Biofernwärmekonzept erstellt wird.




Eichung der Gemeindewaage und Wiederinbetriebnahme derselben für den öffentlichen Gebrauch

Die Gemeindewaage kann seit 2006 nicht mehr offiziell benützt werden, da sie nicht geeicht ist – potentielle Benützer müssen weite Umwege in Kauf nehmen.

Aus diesem Grund stellen nachstehend unterzeichnende Mitglieder des Gemeinderates folgenden selbständigen ANTRAG:

Der Gemeinderat wolle beschließen, dass die Gemeindewaage wieder für den öffentlichen Gebrauch zugänglich gemacht werden soll und die dafür notwendigen Wartungsarbeiten (Eichung) durchgeführt werden.




Rechtzeitige vorwinterliche Instandsetzung der Schotterwege

Durch die starken Niederschläge im heurigen Jahr wurden die Schotterstraßen stark beeinträchtigt, z.B. Straße zum vlg. Wonker, Straße zwischen vlg. Zitronig und vlg. Mlakar. Auch gehören Wasserschächte und Spulen ausgeputzt.

Aus diesem Grund stellen nachstehend unterzeichnende Mitglieder des Gemeinderates folgenden selbständigen ANTRAG:

Der Gemeinderat wolle beschließen, dass die Schotterwege instand gesetzt werden.




Vzbgm. Mag. Karl Pölz

GR Bernhard Dobrounig

GR Benjamin Sascha Malle

GR B.Ed. Maria Melanscheg-Krießmann